Rentenberater sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten.Sie sind als unabhängige Rechtsberater nur ihren Mandanten verpflichtet und geben Antworten auf Fragen wie: Wurde Ihre Rente wirklich korrekt berechnet? Was ist, wenn Sie – z.B. nach einem Unfall – nur noch eingeschränkt arbeiten können? Wann sind Sie als Selbstständiger versicherungspflichtig?
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in vielen Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
Für Berufskollegen sind wir Dienstleister in berufsrechtlichen Angelegenheiten und sachkundiger Vertreter der beruflichen Interessen. Außerdem sichern wir durch regelmäßige Fortbildungsangebote die beständige fachliche Qualifikation unserer Mitglieder. Nicht zuletzt verstehen wir uns als Impuls- und Ideengeber, der dem Gesetzgeber und Behörden mit Expertenkenntnissen zur Seite steht.